Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Reisevermittlung Röhl
- Europastraße 1
- 37287 Wehretal
- Tel.: 0 56 51 99 31 76
- Fax: 0 56 51 99 27 76
- Mobil: 0176 52 413 143
Buchung der Reise/Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem jeweiligen Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des jeweiligen Reiseveranstalters zustande. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde den Sicherungsschein im Sinne des §651k BGB.
Zahlung
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von mindestens 15 % des Reisepreises pro Person an den jeweiligen Reiseveranstalter zu leisten. Die Restzahlung wird bis 3 Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung fällig, sofern der Kunde von dem jeweiligen Reiseveranstalter einen Sicherungsschein nach §651k Abs.3 BGB erhalten hat.
Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibungen im Prospekt oder der Website. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Rücktritt/Umbuchung vor Reisebeginn
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim jeweiligen Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der jeweilige Reiseveranstalter eine Entschädigung für Reisevorbereitungen unter der Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Bei einem Rücktritt vom Reisevertrag vor Reiseantritt macht der jeweilige Reiseveranstalter aus dem gültigen Katalog die abgedruckte Rücktrittsentschädigung geltend.
Kündigung durch den jeweiligen Reiseveranstalter
Wird bei einer Reise die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich der jeweilige Reiseveranstalter zwischen 14 - 28 Tagen vor Reisebeginn das Recht vor (unterschiedlich je Reiseveranstalter), die Reise nicht durchzuführen. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden in diesem Falle unverzüglich zugeleitet. Eine vom Kunden gewünschte Umbuchung im Falle der Stornierung bleibt kostenfrei. Die Anzahlung des Kunden wird in diesem Falle unverzüglich zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch des Kunden an den jeweiligen Veranstalter besteht nicht. Der jeweilige Veranstalter kann den Reisevertrag einzelnen Kunden gegenüber jederzeit kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch der durch den zuständigen Reiseleiter vom Reisenden nachhaltig gestört oder gefährdet wird.
Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und um evtl. Schäden möglichst gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung einer evtl. Störung mit der Reiseleitung abzusprechen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Haftung
Die Teilnahme an Kursprogrammen erfolgt auf eigene Gefahr. Im Reisepreis sind weder eine Krankenversicherung (mit Rücktransport) noch eine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Falls kein Versicherungsschutz besteht, trägt der Reisende die Kosten des Reise-Rücktransports sowie Storno- und alle damit zusammenhängenden Kosten selbst. Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, innere Unruhen, Streiks oder hoheitliche Maßnahmen verursacht werden. Reisende, die keine EU-Bürger sind, sind verpflichtet, dem jeweiligen Reiseveranstalter ihre Staatsbürgerschaft bei der Buchung mitzuteilen. Während des Aufenthaltes trägt der Reisende selbst die Verantwortung für das Reisegepäck und die Ausrüstung. Der jeweilige Reiseveranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit, die durch ihm entstanden ist. Der jeweilige Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
Anspruchstellung/Ausschlussfristen
Schäden müssen vom Reisenden unverzüglich einem Reiseleiter gemeldet werden. Mängel sind vor Ort dem Reiseleiter anzuzeigen, um Abhilfe zu ermöglichen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise kann der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Nicht in Anspruch genommene Teilleistungen sind nicht erstattungspflichtig.
Gewährleistung
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Bei gerechtfertigter Kündigung des Reisenden, die schriftlich erfolgen muss, kann der jeweilige Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.
§ Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen den jeweiligen Reiseveranstalter ist dessen Sitz.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Erweist sich eine der vorstehenden Bedingungen als unwirksam, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Wir, die Reisevermittlung Röhl, sind kein Veranstalter, sondern Reisevermittler und haften daher nicht für evtl. auftretende Schäden.
Reisevermittlung Röhl
Europastr. 1
37287 Wehretal
Telefon: 0 56 51 - 99 31 76
Fax: 0 56 51 - 99 27 76
Web: www.allzeit-reisen.de
e-mail: Reise.Roehl@web.de
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